1. Werden die Behandlungskosten von den Krankenkassen übernommen?
→ Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten. Private Versicherungen übernehmen je nach Vertrag und Konditionen teilweise oder ganz die Kosten. Hier gilt es am Besten vor der Behandlung nachzufragen, in welchem Rahmen die Behandlungskosten übernommen werden. Abgerechnet wird dabei nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).
2. Wie lange dauert die Behandlung und wie viele Behandlungen sind nötig?
→ Zwischen 30 und 60 Minuten. Je nach Befund und individueller Verfassung.
3. Gibt es Nebenwirkungen und Kontraindikationen?
→ Nebenwirkungen sind selten, können aber im Rahmen der „Erstverschlimmerung“ auftreten und verschwinden im Laufe der Genesung wieder. Kontraindiziert sind manchmal einzelne Techniken, aber praktisch nie Osteopathie an sich. Zur Behandlung von akut lebensbedrohlichen Krankheiten und Verletzungen wird die Osteopathie jedoch nicht verwendet.
4. Ist eine nicht-osteopathische Behandlung parallel zur osteopathischen sinnvoll?
→ Je nach Therapieform kann es sinnvoll sein, die osteopathische Behandlung mit einer anderen zu kombinieren oder nicht. Erfahrungsgemäß ergänzen sich beispielsweise Homöopathie und Osteopathie recht gut. Ebenfalls erfolgversprechend ist die osteopathische Begleitung bei kieferorthopädischen Korrekturen. Bei anderen manuellen Therapien kommt es auf die genutzten Techniken und eine gute Abstimmung an.
Die Osteopathie ist eine manuelle Behandlungsmethode. Das bedeutet, der Osteopath arbeitet nur mit seinen Händen, ohne Medikamente oder sonstige Hilfsmittel.
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