Kostenübernahme
Private Krankenversicherung
In Deutschland gilt die Osteopathie als Heilkunde und kann daher mit der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden. Zusatzversicherungen, Private Krankenversicherungen und Beihilfen übernehmen dann je nach abgeschlossenem Vertrag auch anteilig die Kosten für die osteopathische Behandlung.
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen teilweise auch in begrenztem Umfang die Behandlung. Hier können Sie sich informieren ob Ihre Krankenkasse möglicherweise die Kosten übernimmt.
In jedem Fall empfiehlt es sich vorher bei Ihrer Krankenkassen nachzufragen ob und in welcher Höhe die Kosten für eine osteopathische Behandlung übernommen werden.
Qualitätsnachweis
Viele Krankenkassen fordern einen Qualitätsnachweis der Ausbildung zum Osteopathen. Mit mehr als 5000 Unterrichtseinheiten erfülle ich die von den gesetzlichen Kassen geforderten 1350 Unterrichtseinheiten deutlich. Durch die Aufnahme in den Verband der Osteopathen Deutschland kann dies und die fortlaufende Zertifizierung auch nachgeprüft werden.